Von SirAxxxxxxx 26 Beiträge bisher
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Erregung Öfffentlichen Ärgers
Hi Leute,
iesst ex Erregung Öffentlichen Ärgers, wenn eine Frau, eigentlich meine Sub, nur im Bikini auf der Straße sich aufhält?
Wäre echt dankbar, hab nichts sdazu gefunden.
Gruß, Sir Astarus
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Von Madaxxxxxxxxx 8 Beiträge bisher
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re: Erregung Öfffentlichen Ärgers
Der §183a StGB regelt den Tatbestand eindeutig und klar: „Wer öffentlich s**uelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich Ärgernis erregt ...“
Das tragen eines Bikinis ist keine s**uelle Handlung.Sieht vielleicht etwas merkwürdig aus in der Stadt und ich kann mir vorstellen, dass einem der ein oder andere Zutritt verwährt wird, aber ansonsten sehe ich dda kein Problem.
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